Im November 2025 hat das Verwaltungsgericht Köln (Az. 1 L 1371/25) entschieden, dass der gewerbliche Verkauf von eingepflanzten Cannabis-Jungpflanzen, die im Handel teilweise als „Stecklinge“ bezeichnet werden, nicht zulässig ist. Das Gericht hat einen Eilantrag eines gewerblichen Anbieters gegen eine Untersagungsverfügung der örtlichen Ordnungsbehörde abgelehnt. Danach verstößt der Vertrieb solcher Pflanzen gegen das bestehende gesetzliche […]
